Muster-AGB für IT-Dienstleistungen – vor dem Livegang bitte an Ihre konkreten Leistungen und Preise anpassen und rechtlich prüfen lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen Philipp Akwa (PA IT Services), Ahornweg 6/2, 71638 Ludwigsburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles schriftliches Angebot des Auftragnehmers und dessen Annahme durch den Auftraggeber (in Textform genügt) zustande. Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keinen Leistungsanspruch.

§ 3 Leistungsumfang

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Leistungen umfassen je nach Vereinbarung unter anderem Beratung, Einrichtung und Betreuung von IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit, Backup-Lösungen, Dokumentation sowie Remote-Support. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Dauerleistungen erfolgt die Abrechnung nach Vereinbarung (z. B. monatlich).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 6 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Störungen sichert der Auftragnehmer eine angemessene, im Angebot definierte Reaktionszeit zu; eine bestimmte Wiederherstellungszeit ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

§ 7 Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer Nacherfüllung. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Leistungsgegenstand ist.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten. Der Auftragnehmer beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) geschlossen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Bei Dauerschuldverhältnissen (laufende Betreuung) richten sich Laufzeit und Kündigungsfristen nach dem individuellen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.